Gerechtigkeit

[193] Gerechtigkeit ist die Tugend, Jedem sein Recht widerfahren zu lassen, nahe verwandt mit der Rechtschaffenheit, welche in der Heilighaltung Dessen, was Recht ist, in jedem Lebensverhältnisse besteht. Der Staat, welcher Gesetze gibt und die Beobachtung derselben beaufsichtigt, erfüllt dann am meisten seinen Zweck, wenn er Jedem sein Recht widerfahren läßt, d.h. Gerechtigkeit übt, und die Gerechtigkeit ist daher eine Tugend, deren Übung vornehmlich allen Denen obliegt, welche im Namen des Staats zu handeln beauftragt sind: den Gesetzgebern, den Richtern und den Regierenden. – Gerechtigkeit bezeichnet aber auch den Zustand der Rechtsgemäßheit, und in diesem Sinne wird z.B. in der Bibel von der Gerechtigkeit des Menschen vor Gott gesprochen, zu welcher der Mensch niemals aus eigner Macht gelangen kann, weil er vor Gottes heiligem Angesicht stets als Sünder erscheint, sondern einzig durch die freie Gnade Gottes, welche er durch lebendigen Glauben, Heiligung der Gesinnung, Gebet und Buße erlangt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 193.
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