Zwangtreiben

[1034] Zwangtreiben, das Treiben, durch welches das Wild bei eingestelltem Jagen zuletzt auf einen kleinen Raum (Kammer) zusammengedrängt wird, um von hier aus bei dem Abjagen schnell auf den Lauf gelassen zu werden, woselbst es dann von den Schützen erlegt wird (s. Hauptjagen).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1034.
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