Zwischenhandel

[1048] Zwischenhandel (früher auch Ökonomiehandel genannt) ist derjenige Handel, der den Zweck hat, die Waren andrer Länder gegeneinander auszutauschen. Derselbe wird begünstigt durch vorteilhafte Lage eines Landes zwischen andern oder auf dem Wege, den die auszutauschenden Waren einschlagen müssen (in diesem Sinne auch Durchfuhrhandel [s. d.] genannt), durch den Besitz guter Häfen und die Nähe solcher Länder, die sich mit dem Passivhandel (s. Aktivhandel) begnügen. S. Handel, S. 718.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1048.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: