XIII.

[950] (Zu Seite 599).


Einige höchst nöthige Regeln vom General Basso di J.S.B.

(Aus Anna Magdalena Bachs Clavierbuche von 1725.)

Scalae. Die Scala der 3 maj. ist, tonus, 2da ein gantzer Ton, 3 ein gantzer, 4 ein halber, 5 ein gantzer, 6 ein halber Ton, 7 ein gantzer ton, 8va ein gantzer Ton; die Scala der 3 min: ist, tonus, 2da ein gantzer Ton, 3 ein halber, 4 ein gantzer, 6 ein halber, 7 ein gantzer, 8va ein gantzer Ton; hieraus fließet folgende Regull:

die 2te ist in beyden Scalis groß; die 4 allezeit klein, die 5 und 8va völlig, und wie die 3. ist so sind auch 6. und 7.

Der Accord besteht aus 3 Tonen, nehmlich 3 sie sey groß oder klein, 5. und 8. als, c.e.g. zum c.


(Auf den folgenden 3 Seiten stehen von Bachs eigner Hand geschrieben:)

»Einige Reguln vom General Bass.

1) Jede Haubt Note hat ihren eignen Accord; er sey nun eigenthümlich, oder entlehnet.

2) Der eigenthümliche Accord einer fundamental note bestehet aus der 3. 5. und 8. NB. Von diesen dreyen specibus [so!], läset sich Keine weder die 3. ändern, als welche groß und klein werden kan, dahero major und minor genennet wird,

3) Ein entlehnter Accord besteht darinnen, wenn über einer fundamental note andere species, als dieordinairen befindlich.


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als:4,3,5,4,5,7,etc:

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4) Ein # oder ~. über der Note allein, bedeutet daß durchs #. 3. major und durchs ~. 3 minor zu greifen sey, die andern beyden species aber firm bleiben.

5) Eine 5. alleine, wie auch die 8. alleine wollen den gantzen Accord haben.

6) Eine 6. alleine, wird begleidet auff dreyerley arth: Als 1) mit der 3. und 8, 2) mit der doppelten 3. 3) mit vertoppelter 6. und 3. NB! wo 6 maj: und 3.minor zugleich über der note vorkommen darff man ja nicht die 6. wegen übellautes dupliren; sondern muß an statt deren die 8. und 3 darzugegriffen werden.

7) 2 über der note wird mit verdoppelter Quint accompagniret, auch dann und wan mit der 4 und 5 zugleich; nicht selten zuweillen [hier scheint Bach noch etwas haben hinzusetzen zu wollen, worauf auch ein leerer Raum hindeutet].

8) Die ordinare 4. zu mahl wenn die 3. darauf folget, wird mit der [951] 5. und 8 vergesellschaft. ist aber durch die 4 ein strich, so greifet mann 2. und 6. darzu.

9) Die 7. wird auch auf 3 erley arth accompagn: 1) mit der 3. und 5. 2) mit der 3. und 8. 3) wird die 3.dupliert.

10) die 9 scheinet zwar mit der 2. eine Gleicheit zuhaben, und ist auch an sich selbst die verdoppelte 2. alleine dieses ist der Unterschied daß gantz ein ander accomp: darzu gehört nemlich die 3, und 5. dann und wann auch statt der 5 eine 6. aber sehr selten.

11) Zu 13. greiffet man die 6. auch zuweilen statt der 6. die 5.

12) Zu 13. wird 8. gegriffen, und die 4 resolvieret sich unter sich in die 3.

13) Zu 13. greiffet man die 3; sie sey nun major oderminor.

14) Zur 13. greiffet man die 3.

15) Zur 13. gehöret die 3.

Die übrigen Cautelen, so man adhibiren muß, werden sich durch mündlichen Unterricht beßer weder schriftlich zeigen.«

Quelle:
Spitta, Philipp: Johann Sebastian Bach. Band 2, Leipzig: Breitkopf & Härtel 1880., S. 950-952.
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