Übelstand

[104] Übelstand, 1) was der Tauglichkeit u. Brauchbarkeit einer Sache od. der leichten, zweckmäßigen u. sicheren Ausführung einer Arbeit od. eines Geschäftes hindernd entgegentritt; 2) was den Regeln der Schönheit u. Kunst od. den Vorschriften der Moral zuwider ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 104.
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