Abschlußzettel

[52] Abschlußzettel, die von einem Mäkler ausgestellte Bescheinigung eines, zwischen zwei Parteien abgeschloßnen Geschäfts; er hat gerichtl. Gültigkeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 52.
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