Abschwemmen

[53] Abschwemmen, 1) (Landw.), A. der Wiesen ist eine Art Bewässerung u. hat den Zweck, die Erde von der ein Flußthal umgebenden Anhöhe mittelst dem von einer noch höhern Stelle hineingeleiteten Wasser herab- u. in den niedrigen, meist morastigen Theil des Thales hineinzuschwemmen. Aus den so abgeschwemmten Anhöhen u. der ausgefüllten Niederung wird eine ebene, gelind abhängige Fläche gebildet, welche durch den bei der Abschwemmung gebildeten u. beuferten Graben von der Höhe aus stets bewässert werden kann; 2) das A. des Ackerlandes geschieht auf abhängigen Feldern durch Regengüsse, die gute Erde wird dadurch von Jahr zu Jahr vermindert, u. deshalb muß diesem A. vorgebeugt werden. Dies geschieht durch Pflügen horizontal am Abhange hin, Anlegung von Fanggräben mit geringem Gefälle, von Abzugsgräben in der größten Niederung, von Schlammfängen; 3) (Gerb.), die Felle mit Wasser abspülen, ehe sie in die Lohgrube kommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 53.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika