Absperrung

[56] Absperrung, 1) das Abschließen eines Staats in außerordentlichen Fällen gegen einen andern, wegen dort herrschenden Krankheiten u. Seuchen. Die A. geschieht durch Cordons u. strenge Verbote; vgl. Contumaz, Quarantäne. Auch wenn zwei Staaten mit einander in Krieg kommen, wird der Verkehr an den Grenzen derselben ganz aufgehoben, keine Pässe aus einem Gebiet in das andre ertheilt, keine Aus- u. Einfuhr gestattet etc. Da solche A. dem Handel u. Gewerbe sehr schadet, so wird es meist vermittelt u. durch das siegreiche Vordringen des einen od. andern Theils aufgehoben. In neuerer Zeit fand die strengste A. zwischen Holland u. Belgien 1830–39 Statt. 2) A. gegen Waaren, das unbedingte Verbot der Einfuhr von in einem andern Lande erzeugten Waaren; vgl. Continentalsperre.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 56.
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