Admonition

[139] Admonition (v. lat.), 1) Erinnerung an eine Pflicht; bes. 2) Ermahnung, welche vor der Ablegung eines Eides an den Schwörenden ergeht, keinen Meineid zu schwören; 3) Ermahnung, welche an einen Schüler von dem Lehrer od. an einen Geistlichen von seinem Vorgesetzten wegen leichter Vergehen ergeht; 4) allgemeine Bußermahnung durch den Prediger, die dem Abendmahl vorausgeschickt zu werden pflegte, u. die besondere Zurechtweisung, durch welche der Fehlende im kirchlichen Verbande zur Pflichterfüllung zurückgeführt werden sollte. Für letztere waren nach der älteren Kirchenpraxis die Gradus admonitionis gebildet, nach welchen die Zurechtweisung erst unter 4 Augen, dann in Gegenwart eines od. zweier Zeugen u. endlich vor der ganzen Gemeinde geschehen sollte. War diese A. fruchtlos, so verfügte die Kirche sonst die Ausschließung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 139.
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