Agŏra [1]

[191] Agŏra (gr.), 1) Volksversammlung (s.d.); 2) Ort, wo diese Versammlungen gehalten wurden, Markt; 3) Ort, wo gekauft wird; daher Agoräi, die Krämer in Städten u. Marketender im Felde; u. Agoranŏmi, athenische Behörden, die über den Verkauf der Waaren (ausgenommen des Getreides) die Aufsicht hatten, Übertheuerung u. Betrug verhüteten u. für Ordnung auf dem Markt sorgten; 5 waren in der Stadt, 5 im Piräus. Den Agoranomen ähnlich waren die Empelori in Sparta u. die Ädilen in Rom.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 191.
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