Allonge

[338] Allonge (fr., spr. -longsch); 1) Verlängerungsstange, Verlängerungsstück; 2) so v.w. Longe; 3) Anhängsel, Anhangzettel, bes. bei Wechseln, wenn der Platz zum Giro nicht ausreicht, was so bewirkt wird, daß die Buchstaben von einer Zeile halb auf den Wechsel, halb auf die A. geschrieben werden. Dasselbe Verfahren findet bei Pässen Statt, wenn der Raum zum Visiren fehlt, wo die allongirende Behörde das Siegel (Stempel) in gleicher Weise auf beide Blätter drückt. Daher Allongiren (spr. -ongschiren), verlängern, in die Länge ziehen; u. Allongement (spr. Allongschmang), Verlängerung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 338.
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