Giro

[365] Giro (ital., spr. Dschiro, d.i. Kreis od. Kreislauf), 1) die auf der Rückseite angebrachte Übertragung eines Wechsels od. einer Anweisung an einen Andern, gleichbedeutend mit Indossement; das Nähere s.u. Wechsel. Daher Girobank (Depositenbank, Anweisebank), eine Bank, welche die ihr zur Aufbewahrung deponirten Summen (in gemünztem Golde u. Barren, Staatspapieren, Pretiosen etc.) mit der Bedingung übernimmt, daß diese Deposita zu jeder Zeit on dem Eigenthümer zurückverlangt od. an Andere übertragen werden können; vgl. Bank I. A). 2) Spielart beim Billard, s.d. IV. N).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 365.
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