Anschneiden

[543] Anschneiden, 1) einem etwas zurechnen, weil sonst die Rechnungen nach Schnitten gezogen wurden, welche auf dem Kerbholz (s.d.) gemacht waren; daher Anschnitt, so v.w. Anrechnung, wo ihm der Abschnitt entgegengesetzt ist; so halten Tuchmacher, Müller u. A. An- u. Abschnitt, d.i. An- u. Abrechnung; in den Bergwerken legt der Schichtmeister dem Bergmeister alle Sonnabende Abschnitte ab; 2) (Jagdw.), von Hunden, gefangenes od. verendetes Wild anfressen; 3) in einer noch unbearbeiteten Torfstelle einen Kanal anlegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 543.
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