Kerbholz

[435] Kerbholz, 1) zwei lange, schmale Stückchen Holz von gleicher Größe, zum Rechnen mit, des Lesens u. Schreibens unkundigen Personen. Man macht auf die an einander gehaltenen Stäbchen für einzelne geleistete Arbeiten, od. für verabreichte Waaren, Deputate, Bezahlungen etc. eine Kerbe; jeder Theil behält ein Stäbchen für sich, bei späterer Berechnung müssen die Kerben beider Stäbe genau auf einander passen; 2) an dem Leinweberstuhle zwei Stücken Holz mit starken Kerben, in welche die Kloben der Schäfte gehängt werden, um dadurch die Kettenfaden nach Erforderniß höher od. niedriger zu richten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 435.
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