Apocrisiarĭus

[602] Apocrisiarĭus (v. gr.) 1) bei den byzantinischen Kaisern ein an einen andern Hof Abgesandter; 2) Geschäftsträger des römischen Bischof an dem Hof zu Constantinopel; bes. 3) (Responsales negotiorum ecclesiasticorum), am fränkischen Königshofe der Geschäftsträger des Papstes, der oberste Geistliche u. erster Großbeamter des Reichs, war zugleich Oberaufseher der Hofkanzlei u. besorgte zum Theil die Geschäfte des früheren Referendarius; 4) in Klöstern der Thürhüter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 602.
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