Armenseckel

[734] Armenseckel, sonst bei dem Reichskammergericht eine Kasse, in welche die Strafgelder der Kammergerichtsadvocaten u. Procuratoren flossen, u. aus welcher man die Kosten für die, nach dem Armenrecht (s.d.) unentgeldlich geführten Processe bestritt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 734.
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