Assertĭo

[839] Assertĭo (lat.), 1) (Assertion), Behauptung; 2) (Rechtsw.), Vertheidigung, Vertretung der Freiheit. Wenn einem Römer die Freiheit rechtlich bestritten war, durfte er nicht selbst vor Gericht erscheinen, sondern ein Anderer (Assertor) mußte seine Sache führen, der auch statt eines Sklaven dessen Freiheit vor Gericht forderte, weil jener unfähig war, vor Gericht aufzutreten. Justinian hob dies Institut auf. Daher Assertorisch, behauptend, absprechend; Assertorisches Urtheil, die Aussage von etwas wirklich Existirendem od. einer Thatsache, s. u. Urtheil. Assertum, Behauptung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 839.
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