Ausfrieren

[43] Ausfrieren, von flüssigen, eine andere Beimischung enthaltenen Stoffen (Essig, Salzsoole, Wein etc.), durch Gefrieren verdichten, so daß die im Eis eingeschlossene zurückbleibende Flüssigkeit verstärkt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 43.
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