Aushängebogen

[47] Aushängebogen, einer der ersten gedruckten Bogen eines Werkes, der von dem Drucker bes. ausgehängt, d.h. auf eine Schnur bei Seite gehängt u. nicht mit in die Auflage gezählt wird; er ist bestimmt, noch während des Druckes dem Autor, Verleger etc. zum Nachsehen bes. übergeben zu werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 47.
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