Auslaugen

[49] Auslaugen, 1) (Chem.), durch öfteres Übergießen mit Wasser einem, in diesem nicht auflöslichen, salzige Theile enthaltenden Körper letztere, auf deren Gewinnung hauptsächlich Rücksicht genommen wird, entziehen; 2) Holz durch Wasserdämpfe von schleimig-harzigen Theilen, welche ihr Austrocknen verzögern, befreien. Geschieht durch, zuerst in England seit Mitte des 18. Jahrh., auch in Deutschland bekannte Auslaugungsmaschine, welche das Holz in 48 Stunden auslaugt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 49.
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