Backwerk

[132] Backwerk, 1) eigentlich jedes Gebäck; 2) ein durch Backen von mehligen Stoffen mit bes. Zusätzen erhaltenes Product. Von Brod, Kuchen, Torten u. dgl. ist das B. dadurch unterschieden, daß die mehlige Grundlage in ihm nur eine Ingredienz ist, u. die übrigen Stoffe, besonders Fett, Eier, Milch, Zucker, Gewürze, Obst, eben so viel Antheil an ihm haben. In Confitüren ist auch der Teig als Grundlage ein sehr zusammengesetzter; animalische Substanzen, z.B. Fett, sind meist davon ausgeschlossen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 132.
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