Badehaus

[139] Badehaus, Gebäude, um Bäder mit Bequemlichkeit u. Nutzen zu brauchen. B-er für Fluß u. Teichbäder werden auf einer Seite des Ufers mit steinerner Grundlage, übrigens aber (wo nicht durchaus) auf eingerammte Pfähle gebaut, od. ruhen auf Kähnen (Badeschiffen). Sie erfordern einen gegen Überschwemmung gesicherten u. gegen den Zugwind verwahrten lichten Raum zum Aus- u. Ankleiden, u. von da aus eine Treppe zum Hinabsteigen in das Wasser, dann einen festen u. reinlichen Boden des Badeplatzes. In den B-ern zu Wannenbädern ist das Badebecken eine hölzerne od. kupferne Badewanne, welche entweder auf dem Boden der Badestube steht, od. eigentlich in den Boden eingelassen ist; od. sie wird durch eine wannenartige Grube, die mit marmornen Platten od. glasirten Flößchen ausgelegt ist, gebildet. Sie sind einfach od. für zwei zugleich Badende eingerichtet. Dabei befindet sich eine Vorkehrung, daß mittelst Röhrenleitung, von dem Badenden warmes u. kaltes Wasser zugelassen werden kann. Außerhalb der Badestube befindet sich ein Raum, in welchem Wasser in einem Kessel warm erhalten wird, od. auch andere Vorbereitungen zu Kunstbädern getroffen sind; auch ist eine Abzugsröhre nach außen in Badezimmern angebracht, durch welche das Wasser nach genommenem Bade abgelassen u. das Behältniß gereinigt werden kann. Öffentliche B. werden zweckmäßig 6- od. 8 seitig, die Heizungsanstalt in der Mitte, die einzelnen Badezimmer nach außen rings herum angelegt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 139.
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