Nutzen

[164] Nutzen, 1) der Gebrauch einer Sache zu Erreichung einer bestimmten Absicht, bes. zur Verbesserung des eigenen Zustandes; 2) die Eigenschaft einer Sache, da sie als Mittel zur Erreichung einer Absicht od. als Mittel zur Verbesserung unseres Zustandes gebraucht werden kann; 3) das Gute selbst, welches der Gebrauch eines Gegenstandes gewährt, u. Nebennutzen, das zufällige Gute, welches ein Ding außer seiner Bestimmung gewährt; 4) so v.w. Nießbrauch; 5) man sagt von einem Bauholze: es gibt zwei N., wenn der untere Theil desselben zu einem Balken, der obere zu einem Sparren od. anderem Verbandstücke verwendbar ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 164.
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