Ban [1]

[263] Ban (fr., spr. Bang, Ausrufung, Bekanntmachung), in Frankreich sonst der Aufruf des Königs an seine Lehnsleute, ihm persönlich die Heerfolge zu leisten, od. doch eine gewisse Anzahl Mannen zu stellen. Schon unter dem 1. Königsstamm finden sich [263] Spuren von B.; häufiger ward er im 13. Jahrh.; Ludwig XI. brauchte den B. sehr oft, er artete unter Ludwig XII. u. Franz I. aus u. ward das letzte Mal von Ludwig XIV. 1674 versammelt. Nach Einigen war der Arriereban vom B. so verschieden, daß der B. die Leben, der Arriereban die Afterlehen getroffen habe, od. daß der B. das 1., der Arriereban das 2. Aufgebot gewesen sei. Vgl. Banal.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 263-264.
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