Bauerngericht

[414] Bauerngericht, in einigen Gegenden auf dem Lande von einem Bauernrichter (Gograf) als Vorsitzendem u. 5–6 Bauerngenossen als Beisitzern u. einem Gerichtsschreiber gehaltenes Gericht, wo geringfügige Streitigkeiten, bes. über den Besitzstand, über Grenzen, geringere Vergehen etc. abgemacht werden. Das summarische Verfahren heißt Bauernsprache.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 414.
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