Baulebung

[424] Baulebung (vom niederdeutschen bulebinge. von bu Bauergut, u. lifen hinterlassen, also die Hinterlassenschaft in einem Bauerngute), in manchen Gegenden, meist als Überbleibsel früherer Leibeigenschaft, eine Abgabe, welche von den Erben eines Bauers an die Gutsherrschaft in der Weise zu entrichten ist, daß der Herr das Recht hat, ein nach seiner Wahl zu bestimmendes Stück, meist das beste Stück Vieh, bei Frauen ein Bett für sich zu verlangen. Die B. kommt auch unter andern Namen, wie Mortuarium, Kurmede, Fallrecht, Hainrecht, Besthaupt, Buttheil, Hauptrecht, in Frankreich Meilleur cattel, vor. Das drückende der Abgabe hat neuerdings meist ihre Ablösung od. die Verwandlung in Geld zur Folge gehabt.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 424.
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