Bedenken

[473] Bedenken, 1) die Verstandesoperation, wodurch etwas zum besondern Gegenstand einer Vorstellung gemacht wird; 2) das Resultat dieser Verstandesoperation, sofern es einen Zustand der Ungewißheit od. des Zweifels veranlaßt; 3) ein nach vorgängiger Erwägung einer zweifelhaften od. streitigen Sache gefälltes Urtheil; 4) eine besondere Art von Schriften, worin bisher streitige u. überhaupt zweifelhafte Rechtsfragen u. Materien abgehandelt werden; so: Strubens Rechtliche Bedenken; 5) Gutachten einer theologischen Facultät od. geistlichen Behörde od. eines Einzelnen über einen Glaubenspunkt; 6) (Rechtliches B.), richterliche Antwort od. Entscheidung über ein Gesuch, welchem nicht deserirt, d.h. Gehör gegeben u. Folge geleistet werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 473.
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