Bedingt

[476] Bedingt, 1) was als abhängig von Natur- od. Denkgesetzen gedacht wird; 2) überhaupt dasjenige, dessen Gültigkeit von der Erfüllung einer beigefügten Bedingung abhängig gemacht wird, z.B. Bedingtes Urtheil (Sententia conditionata), Ausspruch des Richters, dessen Gültigkeit z.B. von der Leistung eines Eides abhängig gemacht wird; Bedingte Wechsel (Conditionirte Wechsel), Wechsel, die auf Bedingung abgeschlossen werden; 3) Bedingte Lehn, eine Art der uneigentlichen Lehen, s. Lehn.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 476.
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