Benedictinerinnen

[558] Benedictinerinnen, Klosterfrauen nach St. Benedicts Regel, entstanden zuerst 620. Die Mehrzahl ihrer Klöster blieben in der Folge vereinzelt,[558] außer Congregationsverband, unter Aufsicht der Ordinarien, selten der Benedictiner. Früher als bei den Mönchen zeigten sich Unordnung u. Verwilderung u. Bevorzugung des Adels; die vornehmsten Klöster verwandelten sich in regulirte od. so gar in weltliche Stifte adliger Chorfrauen, wobei nur noch der Name benedictinisch war. Sonst folgten sie den verschiedenen Regelmodificationen der Mönche u. nahmen, wie diese, eigene Ordenstitel etc. an. Eigentliche B. gibt es nicht mehr, nachdem Frankreich 1789 sie alle vertilgt, Österreich, Preußen, Polen etc. u. auch Spanien, Portugal, Neapel u. Parma in neuester Zeit sie aufgehoben haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 558-559.
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