Beschuldiger

[670] Beschuldiger, Derjenige, der unaufgefordert dem Gericht von der Existenz eines Verbrechens od. der Theilnahme einer bestimmten Person daran Nachricht gibt, entweder als Privat- od. öffentlicher Ankläger od. als Denunciant; auch der Diffamant (s.d.) heißt B., wenn er blos beiläufig die Nachricht im Gericht gibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 670.
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