Betagen

[682] Betagen (Rechtsw.), 1) einen Tag zu etwas bestimmen; 2) mit Einem an einem dazu bestimmten[682] Tage vor Gericht erscheinen; 3) an einem bestimmten Tage fällig sein, z.B. Betagte Zinsen, Betagte Schuld.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 682-683.
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