Billigkeitsgericht

[793] Billigkeitsgericht (engl. Court of equity), die eine Hauptform englischer Gerichtshöfe, welche gleich dem ordentlichen Gericht (Court of law) nach der Rechtssatzung u. Billigkeit richtet, allein davon in der Art der Beweismittel, des Beweisverfahrens u. der Hülfe verschieden ist. Auch gehören einige Klagen ausschließend vor dieselben. Ein B. kann den Beweis auf den Eid des Beklagten u. auf auswärts abgehörte Zeugen stellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 793.
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