Klagen

[550] Klagen, 1) unangenehme Gefühle durch Worte od. Töne andeuten; auch 2) bei Thieren, bes. beim Wild; 3) bei einem Richter eine Klage einreichen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 550.
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