Bindegewebe

[796] Bindegewebe (Physiol.), theils eine weißliche, oft mit Fett durchzogene Masse, welche zwischen den einzelnen Körperorganen die Zwischenräume ausfüllt u. somit die Verbindung herstellt u. zur Rundung der Körperformen beiträgt (Zellgewebe); theils eine dichtere, netzförmige Masse, welche die Grundlage zu einer großen Anzahl thierischer Häute bildet. Es läßt sich nicht rein darstellen, sondern enthält stets noch Gefäße, Fettzellen, elastische Fasern (Kernfasern) u. Muskelfasern, in seinem chemischen Verhalten steht es der Knorpelsubstanz sehr nahe. Es quillt in kochendem Wasser gallertartig auf u. löst sich endlich vollständig (Leim); Quecksilberchlorid Alaun u. Gerbsäure fällen es aus seiner Lösung; concentrirte Essigsäure u. Alkalien bewirken ebenfalls ein Aufquellen des B-s, erstere löst es aber ohne Zusatz von Wasser nicht auf, letztere dagegen nach längerer Zeit vollkommen. Das embryonale B. gibt nach Scherers Untersuchungen keinen Leim, sondern eine gallertartige schleimige Substanz, weshalb man diese B. Schleimgewebe genannt hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 796.
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