Blänker

[845] Blänker, 1) (Flankeurs), einzelne, einer Truppe vorausgeschickte Reiter, um die Bewegungen u. Absichten des Feindes zu erspähen u. mit ihm scharmützelnd, das Andringen von einzelnen feindlichen Reitern auf eine Cavallerielinie zu hindern. Der 4. Zug jeder Schwadron ist zum Blänkern (Flanquiren) bestimmt u. wird hierzu etwa 200 Schritt vor die Schwadron geschickt, wo dann dieser Zug wieder 4–6 Rotten als B. 100 Schritt versendet. Außerdem gehören die Spitzen der Avantgarden, die Seitenpatrouillen u. dgl. zu den B-u, Zum B-ngehört Geschicklichkeit des Reiters u. Pferdes, auch Übung im Schießen. Die B. müssen listig u. verschlagen sein u. bes. suchen, sich zu rechter Zeit zu vereinigen, um einen schwachen Feind, wenn er durch ein Defilée geht, zu drängen, auch wohl durch Umgehung desselben auf seine Spitze zu fallen u. dgl.; 2) die Tirailleurs (s.d.) der Infanterie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 845.
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