Bläuen

[865] Bläuen, 1) schlagen, bes. mit dem Bläuel; 2) blau machen; bes. 3) dem weißleinenen Zeuge mit blauer Stärke od. seidenen Strümpfen mit Indigo, venetianischer Seife u. heißem Wasser einen bläulichen Schimmer geben; 4) (Nadl.), Haar- u. Stecknadeln mit Öl bestreichen u. in einer Pfanne über einem Kohlenfeuer abrauchen, daß sie schwarz werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 865.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika