Blastēma

[853] Blastēma (gr, Keim, Sproß), 1) (Bot.), nach Richard die Keimpflanze, d.h. das Pflänzchen des Keimes für sich ohne Samenlappen; nach Wallroth das Lager der Flechten, also so v.w. Thallus; daher Blastematicus (Thallodes), zum Lager gehörend od. von ihm gebildet; 2) B. dentis, so v.w. Zahnkeim; 3) (Phys.), der ernährende Theil der thierischen Säfte, welcher den Geweben die zum Wachsthum nöthigen Stoffe zuführt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 853.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika