Brennbar

[277] Brennbar sind solche Stoffe, welche fähig sind, unter Entzündung u. Entflammung verzehrt zu werden. Die Brennbarkeit beruht auf dem Vorhandensein gewisser Stoffe, wie des Kohlenstoffs, Schwefel etc., welche die Eigenschaft besitzen, sich bei einer gewissen höheren Temperatur mit dem Sauerstoff der Luft unter Licht- u. Wärmeentwickelung zu verbinden, s.u. Brennmaterialien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 277.
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