Bundschuh

[458] Bundschuh, 1) hölzerne an den Fuß gebundene Sohle, wie die der Barfüßermönche; 2) großer, weit herausgehender, oben zugebundener Schuh, bes. der schwäbischen Bauern; 3) 1502 unter Kaiser Maximilian ein Bund der schwäbisch-rheinischen Bauern, namentlich im Dorfe Untergrünbach im Bisthum Speier, von dem Schuh, den sie als Zeichen auf eine Stange od. auch in den Fahnen führten; er wurde durch die Energie der Fürsten schnell unterdrückt, s. Deutschland (Gesch.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 458.
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