Camerarĭus [1]

[599] Camerarĭus (lat.), 1) Aufseher des Schatzes, der erste Beamte im Palaste der fränkischen Könige; 2) in Schottland Magistrat, der in dem Lande umherreiste, um Gericht zu halten u. die Polizei zu untersuchen; 3) in einigen Städten der Vorsteher od. Verwalter der städtischen Kämmereikasse.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 599.
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