Camerarĭus [1]

[718] Camerarĭus (lat., »Kämmerer«), Aufseher des Schatzes der fränkischen Könige, Vorsteher der päpstlichen Schatzkammer, überhaupt Bezeichnung eines Vermögensverwalters, z. B. bei Dom- und Ruralkapiteln; in Schottland ehedem ein umherreisender Gerichts- und Polizeivisitator. In Klöstern wird der Zeugmeister C. genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 718.
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