Causalĭtät

[772] Causalĭtät (v. lat.), Ursachlichkeit; wenn zwei Dinge in dem Verhältniß von Ursache u. Wirkung zu einander stehn, d.h. also in dem Verhältniß, daß das zweite (die Wirkung, eine Bewegung od. Veränderung) in seiner Folge auf das erste (die Ursache) als durch dieses bestimmt gedacht werden muß, so wird dann das Verhältniß der Ursache zur Wirkung C. genannt, so wie das Verhältniß der Wirkung zur. Ursache: Dependenz (Abhängigkeit). Da die Ursachen der Veränderungen u. Bewegungen der Dinge nicht Gegenstände sinnlicher Wahrnehmung sind, so sind sie von den Philosophen verschieden erklärt worden: nach Kant ist der Begriff der Ursache eine Kategorie od. ein Stammbegriff, nach welchem der Verstand die Aufeinanderfolge der Veränderungen auffaßt; nach Descartes ist die Ursache etwas den Dingen Eigenthümliches, begleitet von der Einwirkung. Gottes, welcher bei schon gegebenen Veränderungen gelegentlich noch andere Veränderungen bewirkt, daher wird diese Erklärung der C. auch. Occasionalismus genannt; nach Leibnitz sind alle Veränderungen in den Dingen vorher bestimmt u. für immer geordnet, daher Prästabilismus; nach den Absolutisten (Schelling, Hegel) wird Alles ohne Ursache, weil in allem Seienden Trieb u. Kraft etwas zu werden liege.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 772.
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