Censura ecclesiastĭca

[802] Censura ecclesiastĭca (lat.), 1) die geistliche Gewalt, vermöge der ein Bischof Vergehungen gegen die Kirche untersuchen u. bis zur erfolgten Buße bestrafen kann; sie erstreckt sich auf das Interdict, die Suspension u. Excommunication; 2) (Censurgebühren), Geldstrafe, welche derjenige, der eine Weibsperson außerehelich schwängert, an das Pfarramt bezahlen muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 802.
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