Centralverwaltung

[814] Centralverwaltung, 1) Staatsverwaltung, die von einem Mittelpunkte, wie dem Ministerium, in welchem sich alle zu derselben gehörigen Zweige vereinigen, ausgeht u. von da aus ihre wirksamen Kräfte erhält; 2) die während des Russisch-deutschen Krieges am 26. October 1813 von den Alliirten eingesetzte Behörde, welcher die Verwaltung der von den Verbündeten besetzten, aber nicht zur Allianz gehörigen Staaten oblag. An ihrer Spitze stand der Freiherr von Stein. Der nachmalige preußische Minister Eichhorn war ebenfalls bei derselben beschäftigt u. schrieb über ihre Wirksamkeit: Die C. der Verbündeten unter Freiherr v. Stein, 1814. Die C. trat einen Theil ihres Wirkungskreises nach dem ersten Pariser Frieden an Baiern u. Österreich ab u. löste sich nach dem Wiener Congresse auf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 814.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika