Circumscriptio

[155] Circumscriptio (lat.), 1) Umriß, Grenzlinie; 2) Begrenzung, Beschränkung; daher das Recht des römischen Senates, die Gewalt der Tribunen einzuschränken; 3) (Rechtsw.), die Erfüllung eines Gesetzes, wie es dessen Worte vorschreiben, nicht aber, wie es nach dem wahren Sinne von dessen Inhalt geschehen sollte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 155.
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