Citadelle

[161] Citadelle (v. ital.), bei einer Festung eine kleinere, bes. stärker befestigte Festung, in welcher die Besatzung nach Eroberung der Festung noch eine sichere Zuflucht findet u. von Neuem Widerstand zu leisten vermag. Von dort aus kann auch die Einwohnerschaft der Hauptfestung im Zaume gehalten werden. Sie muß so gebaut sein, daß auch nach Eroberung der Stadt eine Belagerung u. auch ein Entsatz möglich ist, also an der Seite der Festung liegen, die nach ihr hin keine Befestigung haben darf, sondern deren Werke nur an dieselben angehängt werden, nicht in dieselbe eingeschlossen sind. Oft ist die C. auf einer die Stadt beherrschende Höhe angelegt, oft auch in Form eines bastionirten Fünfecks gebaut, von welchem 2 Fronten der Stadt, 3 der Feldseite zugewendet sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 161.
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