Clarigatio

[188] Clarigatio (lat.), 1) (röm. Ant.), die Zurückforderung der vom Feinde geraubten Dinge od. die Forderung einer Genugthuung durch den Pater patratus vor der Kriegserklärung; 2) Bestimmung des zu leistenden Ersatzes, wenn nur ein Glied eines Staates ein Glied des anderen beleidigte; 3) Pfändung auf verbotenen Wegen; 4) überhaupt öffentliche Bekanntmachung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 188.
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