Collectaneen

[258] Collectaneen (Collectanĕa, lat.), Auszüge u. Notizen aus Schriften, zur Bereicherung der eigenen Kenntnisse, u. um dadurch für die Folge dem Gedächtniß zu Hülfe zu kommen, od. als Vorarbeit zu einem literarischen Zweck; sie werden entweder in systematischer od. auch lexikographischer Form angelegt od. in solcher, daß ein Lehrbuch od. lexikographisches Werk über eine Wissenschaft mit weißem Papier durchschossen u. auf diesem an den betreffenden Stellen das neugefundene Lehrreiche u. Wissenswerthe, mit Citaten anderer Schriften notirt wird; od. so, daß man das Gefundene auf Zetteln excerpirt, die man dann nach den Hauptworten alphabetisch od. systematisch in Fächer ordnet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 258.
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