Collegiatkirche

[260] Collegiatkirche (Unterstiftskirche), eine Pfarrkirche neben der Kathedrale in einer Bischofsstadt. Wenn die Geistlichen an einer C., wie an der Kathedrale, zusammenlebten, so bildeten sie ein Collegiatstift unter einem Propst u. hielten ihre Collegiatcapitel, s. u. Stift u. Canonicus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 260.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: