Pfarrkirche

[936] Pfarrkirche, Kirche, welche zum öffentlichen Gottesdienst einer Gemeinde bestimmt ist; sie sind entweder Mutterkirchen, welche ihre eigene Kirche u. ihren eigenen Pfarrer haben, od. Tochterkirchen, welche ihre eigene Kirche, aber keinen eigenen Pfarrer haben; unterschieden davon sind die Bethäuser u. Kapellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 936.
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